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Ebern hat wieder den Publikumspreis geholt!

Ebern, in Kooperation mit der Baunach-Allianz, hat zum zweiten Mal einen Publikumspreis gewonnen. Diesmal beim Wettbewerb „Kommune bewegt Welt“ der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Für eine Auszeichnung in der Kategorie „Kleine Kommunen“ hat es leider nicht gereicht, jedoch konnte Ebern den Publikumspreis nach Hause holen.

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Flurbereinigungsverfahren „Ebern 3“

Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen sowie das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken hielten am Donnerstag, den 07.11.2024, um 19:00 Uhr in der Rathaushalle, Marktplatz 30, 96106 Ebern eine Informationsveranstaltung über den Sachstand des aktuell laufenden Flurbereinigungsverfahren „Ebern 3“ in den Gemarkungen Ebern und Rentweinsdorf im Bereich der Baunach (Teilbereiche der Gemarkung Fischbach, Eyrichshof, Unterpreppach, Ebern, Heubach und Losbergsgereuth) sowie den anschließend geplanten ökologischen Ausbau der Baunach in diesem Bereich ab.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die in den betreffenden Gemeindegebieten von Ebern und Rentweinsdorf Grundeigentum haben, waren hierzu eingeladen. Die Veranstaltung richtete sich auch an die Bürger/innen und Grundeigentümer/innen, die keine Landwirte/innen sind sowie die Pächter/innen landwirtschaftlicher Flächen.

In der Versammlung wurde insbesondere der Verfahrensstand des Flurbereinigungsverfahren erläutert sowie die geplanten Maßnahmen der Wasserwirtschaftsverwaltung zur Renaturierung der Baunach vorgestellt.

Hier können die Präsentationen und Pläne abgerufen werden:

Abschaffung Kinderreisepässe zum 01.01.2024

Das Einwohnermelde- und Passamt möchte darauf aufmerksam machen, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft wird. Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

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Wichtige Adressen und Telefonnummern:


Polizeinotruf:    110

Feuerwehr / Unfall:    112

Rettungsdienst:    1 92 22

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117

Apothekennotdienst 0800/0 02 28 33

Giftnotruf München 089/19240

Polizeiinspektion Ebern, Karl-Hoch-Anlage 1, 96106 Ebern 09531/924-0

Haßberg-Kliniken Haus Ebern 09531/628-0

Ärztlicher Bereitschaftsdienst am Wochenende: 11 61 17

Landratsamt Haßberge: 09521/27-0

Bereitschaftsdienste:
  • Notruf Bauhof Ebern 0171/9707777
  • Notruf Abwassersystem/Kanal Ebern 0171/9707776
  • Notruf Wasserwart Ebern 0171/9707774
  • Notruf Bauhof Pfarrweisach 0172/8640368
  • Notruf Bauhof Rentweinsdorf 0172/8385583

Gas (Bayernwerk Netz GmbH) 0941/28 00 33 55

Strom (Bayernwerk Netz GmbH) 0941/28 00 33 66

Defekte Straßenlampen können direkt beim Bayernwerk gemeldet werden:

Pfarrweisach:

ZA- Praxis Silja & Matthias Krauß, Salomonsberg 3: 09535/215

Tierarzt- Praxis Dr. Wiest, Lerchenweg 11: 09535/1008

Gemeinde Pfarrweisach, Bahnhofstr. 2, Tel.: 09535/270, Fax: 09535/250

Das Team vom Bauhof Pfarrweisach ist unter folgenden Nummern erreichbar:

- Büro-Festnetz: Tel./Fax: 09535/368

- Roland Hartenfels          0172/8640368
- Bernd Hubert               0173 8638699
- Zbigniew  Lehmann       0173 8578002
- Ingo Lurz                     0172 7267696 

Grundschule Pfarrweisach, Schulstr. 8: 09535/921023, Fax: 09535/921025

Hausmeister der Grundschule: 09535/921024

Hauptschule Maroldsweisach: 09532/217

Kindergarten Pfarrweisach: 09535/399

Kath. Pfarramt, Pfarrgasse 2: 09535/245

Ev.-luth. Pfarramt Altenstein: 09535/392

Ev.-luth. Pfarramt Fischbach: 09535/921000, Fax: 09535/921001

Beratungssprechtage der HANDWERKSKAMMER

Die Betriebsberatung der Handwerkskammer für Unterfranken bietet monatlich  Beratungen für Handwerksbetriebe und Existenzgründer im Handwerk an.
Beratungsfelder sind u.a. Finanzierung (Fördermittelfinanzierung), Rentabilitätsberechnungen, Gestaltung von Betriebsübergaben/- übernahmen und konzeptionelle Existenzgründungsberatung.

Die Beratung findet jeweils am Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft in Ebern statt statt.

Mi. 03.01.2024
Mi. 07.02.2024
Mi. 06.03.2024
Mi. 03.04.2024
Mi. 08.05.2024
Mi. 05.06.2024
Mi. 03.07.2024
Mi. 07.08.2024
Mi. 04.09.2024
Mi. 02.10.2024
Mi. 06.11.2024
Mi. 04.12.2024

Um eine Terminvereinbarung wird gebeten,

Tel: 09771 63589-42,

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rentweinsdorf auf dem Weg zur Fairtrade-Kommune

Der Markt Rentweinsdorf möchte sich für die Auszeichnung „Fairtrade-Town“ von Fairtrade Deutschland e.V. bewerben. Als Mitglied der Baunach-Allianz wird der Markt Rentweinsdorf nach der Stadt Baunach und der Stadt Ebern die dritte Fairtrade-Kommune der Allianz sein.

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Vereins- und Jugendförderung der Stadt erhöht

Aufgrund eines Antrages der katholischen Jugend auf Anhebung der Fördermittel für die Jugendfreizeitmaßnahmen hat Bürgermeister Jürgen Hennemann dem Hauptausschuss und schließlich dem Stadtrat vorgeschlagen, die gesamte Vereins- und Jugendförderung zu überprüfen, die Förderrichtlinie neu zu fassen und die Förderbeträge anzuheben.

Dazu hat die Verwaltung eine Anpassung der Zuschussbeträge für die Vereins- und Jugendförderung der Stadt erarbeitet und vorgeschlagen. „Das war wegen der steigenden Inflation auch überfällig,“ erklärt Bürgermeister Hennemann. Die Beträge für Jugendfreizeitmaßnahmen wurden zuletzt 1980 angepasst. Die übrigen Beträge für die allgemeinen Vereins- und Jugendfördermittel wurden zuletzt mit Beschluss des Hauptausschusses vom 11.03.1997 festgesetzt.

Der Verwaltungsvorschlag erklärt der Bürgermeister, sei ein guter Kompromiss unter Berücksichtigung der Preissteigerung, Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit der Vereine, insbesondere in der Jugendarbeit und Finanzierbarkeit. Die Vereins- und Jugendförderung sei nur teilweise Pflichtaufgabe, aber eine Unterstützung der wichtigen Arbeit sei notwendig. „Die Zuschusserhöhungen sind Signal an die Anerkennung für die wichtige Aufgabe der Jugendarbeit und sollte nicht zur Diskussion stehen.“

Der Stadtrat hat den Vorschlag der Erhöhung der Förderung, um insgesamt ca. 10.000 €, mit großer Mehrheit angenommen. Die Förderung der Jugendarbeit steigt mehr im Vergleich zur allgemeinen Vereinsförderung, um deren Wichtigkeit herauszustellen. Im Einzelnen gilt ab diesem Jahr:

  • Die städtischen Zuschüsse für Jugendfreizeitmaßnahmen werden von bisher 1,53 €/Tag auf 3 €/Tag und Teilnehmer angehoben. Das ist eine Erhöhung um 96 %. Der Höchstbetrag pro Haushaltsjahr beträgt hierfür 4.500 €.
  • Der Haushaltsansatz für die Vereinsförderung (ohne Jugendförderung) beträgt neu 3.500 €. Eine Steigerung um 14 %.
  • Die klassische Jugendförderung: Hier erhalten die Vereine pro förderfähigen Jugendlichen 8 €, bisher 5,11 €/Jugendlichen. Eine Steigerung um 58 %. Der Höchstbetrag für das Haushaltsjahr beträgt hier 9.500 €.
  • Der Zuschuss für anerkannte Übungsleiterstunden wird neu auf 1 €/Stunde festgesetzt, vorher 0,77 €. Eine Erhöhung um 30 %. Maximal wird dafür jährlich ein Betrag von 6000 € gewährt.
  • Die beiden im Stadtgebiet vorhandenen Musikkapellen, die Jugendliche ausbilden, erhalten jeweils jährlich einen Zuschuss von 330 €. 25 % mehr als bisher.

Die Voraussetzungen für die Gewährung der jeweiligen Zuschüsse sind in den Richtlinien beschrieben.

Städtische Sanierungsberatung und kommunales Förderprogramm

Das kommunale Förderprogramm der Stadt Ebern zur Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen ist bereits seit 2012 in Kraft. Durch das kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung und dem von der Stadt Ebern zur Verfügung gestellten Anteil gewährt.

Das Programm stellt einen wichtigen Baustein im Rahmen der Altstadtsanierung dar und soll einen Anreiz für Haus- und Grundstückseigentümer in den Sanierungsgebieten I bis III bieten, Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Gestaltungssatzung aufgezeigten Ziele durchzuführen.

Wo kann gefördert werden?

Fördermöglichkeit im Rahmen des kommunalen Förderprogramms besteht, wenn die geplante Maßnahme innerhalb der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete I bis II (Marktplatz und Mühlenviertel) liegt.

Was kann gefördert werden?

Das kommunale Förderprogramm bezieht sich auf gestalterische Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild von Wohn- und Nebengebäuden sowie auf Außenanlagen. Sanierungsmaßnahmen im Gebäudeinneren sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.

Wie viel kann gefördert werden?

Die Stadt Ebern gewährt nach Maßgabe der Richtlinien zum kommunalen Förderprogramm einen Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000,-€ (in Kraft ab 01.01.2023). Werden an einem Objekt mehrere Teilmaßnahmen durchgeführt, z.B. Sanierung der Fenster und Fassadengestaltung, so gilt dies als Gesamtmaßnahme.

Wichtig: Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist die Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien sowie einer Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen (3 Angebote, etc.) vor Maßnahmenbeginn. Kosten die vor der Bewilligung entstanden sind, sind nicht förderfähig.

Städtische Sanierungsberatung

Das Architekturbüro Bergmann aus Eichelsdorf begleitet und berät die Stadt Ebern in allen städtebaulichen und gestalterischen Fragen bei der Planung und Ausführung von Maßnahmen im Rahmen der Sanierungsplanung und –durchführung. Im Bereich der Sanierungsgebiete (Marktplatz und Mühlenviertel) können auch private Bau- und Sanierungsvorhaben in Abstimmung mit der Stadt Ebern durch das Büro Bergmann beraten werden. Die Beratung der privaten Vorhaben in den Sanierungsgebieten wird auf Antrag des Bauherrn bei der Stadt Ebern erbracht. In der Regel wird ein Beratungsaufwand bei einfachen Maßnahmen je nach Größe des Objektes auf 1 bis 2 Stunden angesetzt, bei schwierigen Vorgängen kann eine Beratungsdauer bis zu 5 Stunden anerkannt werden.

Nähere Informationen bei der Bauverwaltung der VG Ebern (Frau Schmitt 09531/629-40, Herr Lang 09531/629-39 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Formblätter und Vordrucke zum Herunterladen:

Information aus dem Standesamt

Achtung!

Die Internetseiten "kirchenaustritt24.de", "standesamt24.de" oder "standesamt.com" sind keine offizielle Seiten der Verwaltungsgemeinschaft Ebern. Beachten Sie daher, dass Bestellungen, die über diese Plattformen beauftragt werden, neben den gesetzlichen Verwaltungsgebühren zusätzliche Kosten zu Gunsten der jeweiligen Seitenbetreiber verursachen.

Standesamt Ebern

Breitbandinitiative

Breitbandförderung im Freistaat Bayern

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten (bis zu 50 MBit/s) an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.

Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Ebern beteiligen sich in verschiedenen laufenden Verfahren an diesem Förderprogramm.

Hier finden Sie die Vergabeverfahren:

Hinweis:
Das Breitbandportal des Landkreises Haßberge, auf welchem die Daten für die Ausschreibungsverfahren für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt wurden, ist leider nicht mehr verfügbar.
Die relevanten Daten für die einzelnen Vergabeverfahren wurden hier zur Übersicht neu eingepflegt.

Bei Fragen zum Thema Breitbandausbau in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Ebern wenden Sie sich an:

Dirk Suhl, Tel. 09531-62925, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



Neuigkeiten zur Breitbandversorgung im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Ebern (Stand 22.08.2018)

Von den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Ebern werden seit 2016 verschiedene Förderverfahren zum Breitbandausbau mit Bandbreiten von 30-50 MBit/s durchgeführt. In allen Verfahren wurde der Deutschen Telekom der Zuschlag für den Ausbau erteilt.

Im Folgenden werden die einzelnen Verfahren noch einmal dargestellt.

Gefördert wurde jeweils ein Ausbau der Verteilerkästen mit Bandbreiten zwischen 30 und 50 MBit/s. Inzwischen liefert die Deutsche Telekom teilweise durch eigenwirtschaftlichen Ausbau mit Vectoring-Technik sogar Bandbreiten bis zu 100 Mbit/s über die herkömmliche Kupferleitung.

Welche Bandbreiten im Einzelfall buchbar sind, kann mit einem Verfügbarkeitscheck unter www.telekom.de geprüft werden.

Wichtig ist hier aber zu beachten, dass die Bandbreiten immer mit „bis zu“ ausgewiesen werden! D.h. es liegt nicht immer die volle Leistung an. Die Mindestbandbreite sollte jedoch bei Anschlüssen, die mit „bis zu 50 MBit/s“ gebucht werden, über 25 MBit/s liegen!

Bei der Wahl des Anbieters ist man nicht an die Deutsche Telekom gebunden. Hier kann man sich frei bei den üblichen Anbietern nach Angeboten erkundigen!

Die höheren Bandbreiten werden aber nicht automatisch zur Verfügung gestellt. Hier muss man entweder bei seinem aktuellen Anbieter i.d.R. einen höheren Tarif buchen, oder die Option eines Anbieterwechsels nutzen.

Hier finden Sie weitere Informationen der Verwaltung zum aktuellen Stand der Einzelnen Verfahren:


 

Folgende Orte wurden bzw. werden in Ebern ausgebaut:

Verfahren 01 (Beginn: November 2015, Verfügbar: 02/2017)

Eichelberg, Reutersbrunn, Gewerbegebiet ehem. Kaserne, Sandhof (teilw.), Eyrichshof (teilw.), Fischbach, Frickendorf.
In den Ortsteilen Bischwind a.R., Unterpreppach und Gemünd war bereits aufgrund eines früheren Förderverfahrens eine höhere Bandbreite verfügbar.


Verfahren 02 (Beginn: April 2017, Verfügbar: Dezember 2017 bis August 2018)

Bramberg, Albersdorf (Ende jeweils 12/2017),
Neuses a.R., Brünn, Höchstädten, Siegelfeld, Kurzewind (Ende jeweils 03/2018),
Welkendorf, Weißenbrunn, Straßenhof, Jesserndorf (Ende jeweils 08/2018)


Verfahren 03 (Beginn: Juni 2017, Verfügbarkeit geplant Frühjahr 2019)

Fierst


Verfahren 04 (Höfebonus-Programm, Beginn: 2018, Ende: 2021/2022???)

Ruppach, Lindenhof, Sachsenhof, Eyrichshof Ost, FTE Fischbach, Albersdorfer Mühle, Gemünd (Jugendeinrichtung), Sandhof Süd, Hetschingsmühle, Lützelebern

Die Ausschreibung wurde im August 2018 durchgeführt, das eingegangene Angebot wird geprüft und der Förderantrag gestellt. Da das Förderverfahren mit den neuen Fördermitteln aus dem „Höfebonus“ finanziert werden soll, mussten hier mind. 80% des Ausbaugebietes mit FTTH-Anschlüssen ausgeschrieben werden. D.h. der Ausbau erfolgt überwiegend mit Glasfaser bis ins Haus. Da mittlerweile eine Ausbauzeit von bis zu drei Jahre angegeben wird, kann das Fertigstellungsende nicht konkret genannt werden. Es muss aber mit Ende 2021 gerechnet werden.


Eigenwirtschaftlicher Ausbau Telekom:

In einigen Bereichen im Stadtgebiet führt die die Deutsche Telekom Ausbauarbeiten eigenwirtschaftlich durch. D.h. hier werden keine Fördermittel durch die Stadt Ebern in Anspruch genommen.
Nach dem Ausbau (ca. Frühjahr 2019) stehen den Haushalten dann in folgenden Bereichen Bandbreiten bis zu 50 MBit/s (bei Vectoring bis zu 100 MBit/s) zur Verfügung:

Heubach, Mannlehen, Unterpreppach (neues Baugebiet), Vorbach;
bereits ausgebaut: Baugebiet Max-Reger-Str. (FTTH)


Vodafone-Kabel:

Neben der Deutschen Telekom ist im Bereich der Stadt Ebern an einigen Orten auch Vodafone mit Vodafone-Kabel (früher KabelDeutschland) verfügbar. Dort können Bandbreiten mit teilweise bis zu 400 MBit/s bei Vodafone gebucht werden.

Vodafone ist in Heubach (komplett), Sandhof (teilweise) Unterpreppach (teilweise), Ebern Kernstadt (teilweise) verfügbar.

Eine Prüfung, ob am gewünschten Anschluss Vodafone-Kabel verfügbar ist, kann unter www.vodafone.de durchgeführt werden.

Wer noch keinen Hausanschluss von KabelDeutschland hat, müsste diesen auf eigene Kosten bei Vodafone beantragen (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

 

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Folgende Orte wurden bzw. werden in Pfarrweisach ausgebaut:

Verfahren 01 (Beginn: November 2015, Verfügbar: 02/2017)

Dürrnhof, Lichtenstein, Kraisdorf, Lohr, Römmelsdorf, Junkersdorf a.d.W., Rabelsdorf


Verfahren 02 (Beginn: März 2017, Verfügbar: 08/2018)

Herbelsdorf, Kraisdorf (teilw.), Pfarrweisach (teilw.), Junkersdorf (teilw.)

Mit dem Verfahren 02 wurde versucht, die Anschlüsse, an denen noch niedrigere Bandbreiten als 30 MBit/s verfügbar waren, aufzurüsten.

Nach Abschluss der beiden Förderverfahren gibt es jetzt nur noch wenige Anschlüsse im Gemeindegebiet mit niedrigeren Bandbreiten. Durch den von der Telekom geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbau des Verteilers in Rabelsdorf bis ca. Frühjahr 2019 sollten dann aber alle Anschlüsse im Gemeindegebiet mit bis zu 50 MBit/s (teilweise auch höher) versorgt sein.

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Folgende Orte wurden bzw. werden in Rentweinsdorf ausgebaut:

Verfahren 01 (Beginn: November 2015, Verfügbar: 02/2017)

Rentweinsdorf, Treinfeld, Lind, Losbergsgereuth, Gräfenholz, Sendelbach, Salmsdorf


Verfahren 02 (Beginn: Oktober 2016, Verfügbar: 12/2017)

Ottneuses (FTTH – bis 100 MBit/s)

Verfahren 03 (Ausschreibung läuft)

Hebendorf

Außer Hebendorf gelten im Markt Rentweinsdorf alle Haushalte als versorgt.

 

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frühere Informationen zu den Förderverfahren:

Verfahren I
Nachdem im November 2015 der vorzeitige Baubeginn von der Regierung von Unterfranken erteilt wurde, wurden am 22.01.2016 die Ausbauverträge mit der Deutschen Telekom unterzeichnet. Die Ausbauarbeiten sind inzwischen weitestgehend abgeschlossen. Laut Verfügbarkeitscheck der Telekom unter www.telekom.de/dsl-vdsl-und-lte-verfuegbarkeit können nun folgende Ortsteile Bandbreiten mit bis zu 50 MBit/s buchen (Bei Kunden von anderen Anbieteren kann sich der Schalttermin evtl. verzögern):

Stadt Ebern:
Fischbach, Frickendorf, Eyrichshof mit Gewerbegebiet, Gewerbegebiet „Alte Kaserne“, Sandhof (teilweise), Reutersbrunn und Eichelberg

Gemeinde Pfarrweisach:
Kraisdorf, Lohr, Römmelsdorf, Junkersdorf a.d.W., Dürrnhof, Lichtenstein, Rabelsdorf

Markt Rentweinsdorf:
Salmsdorf, Gräfenholz, Sendelbach, Lind, Losbergsgereuth

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Verfahren II
Hierzu wurden im Januar und Februar 2016 die Vergabebeschlüsse in den Gremien gefasst.
Für alle Ortsteile wurde lediglich ein Angebot der Deutschen Telekom abgegeben.
Bis ca. Herbst 2017 werden folgende Orte ausgebaut:

Stadt Ebern:
Welkendorf, Weißenbrunn, Jesserndorf, Bramberg, Albersdorf, Brünn, Neuses a.R., Höchstädten, Siegelfeld, Kurzewind

Gemeinde Pfarrweisach:
Das Verfahren für den Ausbau von Herbelsdorf musste aufgehoben werden, weil das Angebot unterhalb der Bagatellgrenze lag und die Gemeinde dadurch keine Förderung bekommt.
Die Gemeinde hat bereits einen neuen Beschluss zur Ausbauplanung von Pfarrweisach und Herbelsdorf gefasst (siehe Verfahren III). Hierzu wurde ein Planungsbüro beauftragt.

Markt Rentweinsdorf:
Ottneuses
Mit dem Ausbau von Ottneuses im Verfahren 02 ist der Markt Rentweinsdorf ausreichend versorgt. Im Markt Rentweinsdorf ist vorerst kein weiteres Förderprogramm vorgesehen.

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Verfahren III
Das Ausbauverfahren III soll, wie bereits Verfahren II, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Ebern und der Gemeinde Pfarrweisach durchgeführt werden.

Stadt Ebern:
Vorbach, Ruppach, Sandhof II, Fierst, Ebern, Unterpreppach

Für Heubach und das komplette Stadtgebiet wurde noch einmal geprüft, ob evtl. noch Versorgungslücken bestehen. Diese wurden in das Verfahren aufgenommen. Die Ausschreibung wurde in drei Lose aufgeteilt:
Los 1: Gemünd, Ruppach, Sachsenhof, Lindenhof, Sandhof (Süd)
Los 2: Fierst
Los 3: Albersdorfer Mühle, Straßenhof, Hetschingsmühle

Im Rahmen der Markterkundung wurde von der Telekom für Vorbach, Unterpreppach und die Kernstadt Ebern ein eigenwirtschaftlicher Ausbau per Vectoring angekündigt.
Das bedeutet, dass hier innerhalb von max. drei Jahren mit Bandbreiten bis zu 100 MBit/s gerechnet werden kann.
Update 08.06.2017:
Laut Telekom wird im 4. Quartal 2017 mit der Ausbauplanung begonnen. Vectoring sollte dann im 3. Quartal 2018 in den o.g. Bereichen zur Verfügung stehen.

In Heubach werden alle Haushalte von VodafoneDeutschland (früher KabelDeutschland) versorgt. Ein Ausbau durch die Telekom ist aktuell nicht geplant. Die Verwaltung hat die Telekom gebeten, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau erneut zu prüfen.
Wer noch keinen Hausanschluss von KabelDeutschland hat, müsste diesen auf eigene Kosten bei Vodafone beantragen (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Nach Ende der Ausschreibungsfrist lag nur ein Angebot der Telekom vor. Es gab keine weiteren Anbieter.
Leider lag das Gesamtangebot für alle drei Lose weit über der für die Stadt Ebern maximal möglichen Wirtschaftlichkeitslücke von 120.000 Euro.
Der Stadtrat musste sich daher entscheiden, die Lose 1 und 3 aufzuheben und lediglich Los 2 - Fierst zu vergeben.
Der Ausbau ist laut Telekom innerhalb von 18 Monaten nach Vertragsunterzeichnung geplant - also in 2018 (abhängig von der Genehmigung der Förderung durch die Regierung von Unterfranken).

Update 08.06.2017:
Von der Regierung wurde inzwischen der Vorzeitige Baubeginn zugesagt.
Die Verträge mit der Telekom werden ca. Juli 2017 unterzeichnet. In Fierst kann dann ab Frühjahr 2019 mit schnellem Internet gerechnet werden.

Für die übrigen Ortsteile wurde gleichzeitig der Schritt in das Bundesförderverfahren eröffnet. Da das Bundesförderprogramm sehr komplex ist, wird das Ing.-Büro Reuther, Bad Staffelstein, die Planung und Betreuung in diesem Verfahren übernehmen.
Inwieweit Ebern in den Genuss des Bundesförderprogramms kommt, ist aber leider noch offen.
Update 08.06.2017:
Vom Freistaat Bayern wurde ein neues "Höfe-Programm" im Rahmen des aktuellen Förderverfahrens angekündigt. Hier werden noch einmal die kompletten Fördermittel aus dem Förderprogramm bereit gestellt.
Für Ebern bedeutet das, dass eine nahezu flächendeckende Versorgung gewährleistet werden kann. Für die Durchführung des Verfahrens muss der Stadtrat noch entsprechende Beschlüsse fassen.

Gemeinde Pfarrweisach:
Neben Herbelsdorf und Teilen der Kerngemeinde Pfarrweisach, wurden hier noch einzelne unterversorgte Gebäude in verschiedenen Ortsteilen in das Verfahren mit aufgenommen.
Da die Fördersumme ausreicht, kann (nach Genehmigung durch die Regierung von Unterfranken) das gesamte Fördergebiet 02 durch die Telekom ausgebaut werden.
Mit dem Ausbau (Verfahren 02) ist die Gemeinde Pfarrweisach ausreichend versorgt. Hier ist kein weiteres Förderprogramm vorgesehen.
Der Ausbau ist laut Telekom innerhalb von 18 Monaten nach Vertragsunterzeichnung geplant - also in 2018 (abhängig von der Genehmigung der Förderung durch die Regierung von Unterfranken).
Update 08.06.2017:
Der Vertrag mit der Telekom wurde inzwischen unterzeichnet. Die betroffenen Haushalte können somit Anfang 2019 mit höheren Bandbreiten rechnen.

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Aktuelles

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