Bürgermeister-Stichwahl am 22. März 2026
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war und in der Zwischenzeit das Stimmrecht nicht verloren hat. Eine erneute Benachrichtigung der Wahlberechtigten erfolgt nicht. Für die Stichwahl ist die Wahlbenachrichtigung von der Wahl am 8. März 2026 weiterhin gültig. Daraus kann das Wahllokal entnommen werden.
Briefwahl >> hier gelangen Sie zum Online-Antrag <<
Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Wahl am 8. März 2026 hatten Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen auch für eine Stichwahl zu beantragen.
Bitte beachten Sie daher Folgendes:









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