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Satzungen der Stadt Ebern

Abwassersatzungen

Autowaschanlagen

Badeeinrichtungen

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Ehrungen

Feld- und Waldwege

Feuerwehr

Finanzen

Friedhof

Gemeinderecht

Gestaltungssatzung

Grünanlagen

Hundesteuer

Kindertageseinrichtungen

Marktordnung

Seniorenbeirat

Sperrzeit in Gaststätten

Stadtbücherei

Stiftungen

Straßen

Verkaufsoffene Sonntage

Verwaltungskosten

Wasserversorgung

Link zur Satzungen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pfarrweisacher Gruppe

Link zur Satzungen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rentweinsdorfer Gruppe

 

Satzungen des Marktes Rentweinsdorf

Entwässerung

Wasserversorgung

6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Rentweinsdorf für den Gemeindeteil Salmsdorf vom 29.12.1995

7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Rentweinsdorf für den Gemeindeteil Salmsdorf vom 29.12.1995

Link zur Satzungen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rentweinsdorfer Gruppe

 

Friedhof

 

Erschließung

Satzung über die Erschließungsbeiträge


Feuerwehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Rentweinsdorf vom 04.07.2018


Gemeindeverfassungsrecht

Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Rentweinsdorf

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Vom 01. Mai 2014

Grund- und Gewerbesteuer

Satzung über die Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze des Marktes Rentweinsdorf (Hebesatzsatzung) vom 05.11.2024

Hundesteuersatzung

Hundesteuersatzung

Verordnungen

Verordung des Marktes Rentweinsdorf über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung) Vom 07. Mrz. 2012

Finanzen

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesteuersatzung) des Marktes Rentweinsdorf vom 11.01.2022

Verwaltungskosten

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Rentweinsdorf (Kostensatzung)

Wasserzweckverband Rentweinsdorfer Gruppe

1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rentweinsdorfer Gruppe vom 15. Dez. 2008

2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rentweinsdorfer Gruppe vom 15. Dez. 2008

Beitrags und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorung der Rentweinsdorfer Gruppe

Entschädigungssatzung für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Rentweinsdorfer Gruppe

1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Rentweinsdorfer Gruppe vom 18. Nov. 2004

Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rentweinsdorfer Gruppe

Straßen

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Winterdienst)

Härtebereiche, Nitratwerte und Bewertungsziffern des Trinkwassers 2024

Bereich der Stadt Ebern und den Stadtteilen

Bereich der Gemeinde Pfarrweisach mit Orsteilen sowie des ZV-Pfarrweisacher-Gruppe

Bereich des ZV-Rentweinsdorfer-Gruppe des ZV-Veitenstein-Gruppe


Meldung vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

Gewässerschutz in der Region
Feldbegehung bei Dörflis in den Hassbergen

Der Betrieb Markus Schmitt stellt nahe Dörflis Flächen zur Erprobung und Demonstration gewässerschonender Bewirtschaftung zur Verfügung. Nach dem Entwurf unseres Gewässerschutzberaters Rainer Schubert legt Schmitt die Fläche an und pflegt sie.  >Mehr

 

 

 

 

Notruf Wasserwart Ebern 0171/9707774 

Satzungen der Gemeinde Pfarrweisach

Abwasserbeseitigung

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Mittlerer Weisachgrund

Wasserversorgung

Link zur Satzungen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pfarrweisacher Gruppe

Finanzen

Grund- und Gewerbesteuer

Straßen

Gemeindeverfassungsrecht

Gestaltungssatzung Kraisdorf

Feuerwehr

Kindertagesstätte

Hundesteuer

Friedhof

Die Verwaltungsgemeinschaft Ebern

Die Verwaltungsgemeinschaft erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden

wappen ebern

wappen pfarrweisach

wappen rentweinsdorf

Ebern

Stadt Ebern
Rittergasse 3
96106 Ebern

Tel.: 0 95 31 / 629-0
Fax: 0 95 31 / 629-52

E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internetseite:
www.ebern.de

Pfarrweisach

Gemeinde Pfarrweisach
Bahnhofstraße 2
96176 Pfarrweisach

Tel.: 0 95 35 / 270
Fax: 0 95 31 / 629-52

E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internetseite:
www.pfarrweisach.de

Rentweinsdorf

Markt Rentweinsdorf
Planplatz
96184 Rentweinsdorf

Tel.: 0 95 31 / 54 48
Fax: 0 95 31 / 629-52

E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internetseite:
www.rentweinsdorf.de

 

Satzungen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pfarrweisacher Gruppe

Satzungen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rentweinsdorfer Gruppe

Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Widersprüchen

Widersprüche gegen Bescheide

  • der Stadt Ebern
  • der Markt Rentweinsdorf
  • der Gemeinde Pfarrweisach
  • der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
  • des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pfarrweisacher Gruppe
  • des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rentweinsdorfer Gruppe
  • des Schulverbandes Ebern – Grundschule
  • des Schulverbandes Ebern – Mittelschule

können auch elektronisch eingelegt werden. Dafür steht folgende Möglichkeit zur Verfügung:

Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von den oben aufgeführten Behörden bzw. Körperschaften eröffneten Zugange für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Erklärung zur qualifizierten elektronischen Signatur:
Die übermittelten Dokumente müssen, um dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie ein unterschriebenes Papierdokument zu erlangen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür muss eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwendet werden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Hinweis:
Die Einlegung des Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.

Aktuelles

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