Widersprüche gegen Bescheide

  • der Stadt Ebern
  • der Markt Rentweinsdorf
  • der Gemeinde Pfarrweisach
  • der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
  • des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Pfarrweisacher Gruppe
  • des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rentweinsdorfer Gruppe
  • des Schulverbandes Ebern – Grundschule
  • des Schulverbandes Ebern – Mittelschule

können auch elektronisch eingelegt werden. Dafür steht folgende Möglichkeit zur Verfügung:

Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von den oben aufgeführten Behörden bzw. Körperschaften eröffneten Zugange für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Erklärung zur qualifizierten elektronischen Signatur:
Die übermittelten Dokumente müssen, um dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie ein unterschriebenes Papierdokument zu erlangen, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür muss eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwendet werden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Hinweis:
Die Einlegung des Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.

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