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Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat mitgeteilt, dass im Verfahren Ebern 3 die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gewählt werden sollen. Hierbei geht es um die Wahl von 4 Vorstandsmitgliedern und deren 4 Stellvertreter.

Gewählt werden können grundsätzlich alle Personen, die volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind; sie müssen nicht Grundeigentümer im Flurbereinigungsgebiet oder Landwirte sein.

Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.

Die Mitglieder des Vorstandes bilden zusammen mit dem beamteten Vorsitzenden (dieser ist vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken bestimmt) den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, der deren Geschäfte zu führen hat und dem somit wichtige Aufgaben obliegen. Insbesondere sind im Flurbereinigungsverfahren die gemeinschaftlichen Maßnahmen zu planen, zu bauen sowie Wertermittlung und Bodenordnungsmaßnahmen durchzuführen.

Zur Vorbereitung der Wahl sollen nunmehr Kandidaten benannt werden, die zur Annahme dieses Ehrenamtes bereit sind. Das Amt bittet, in geeigneter Weise einen Wahlvorschlag zu erstellen, der mindestens 8 Kandidaten enthält. Die Mitwirkung von Frauen wird ausdrücklich gewünscht, die Kandidatenliste sollte daher auch Frauen enthalten.

Interessierte Bürger werden gebeten, sich bis spätestens 14.03.2025 bei der Stadt Ebern zu melden. Hier liegen entsprechende Formulare aus, in denen sich die Bewerber eintragen können und ihre Kandidatur durch Unterschrift bestätigen.

Verfahren Ebern 3
Stadt Ebern
Landkreis Haßberge

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