Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Für alle, die nicht am Wahltag ins Wahllokal gehen können oder möchten, bietet die Briefwahl eine bequeme Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben – ganz einfach von zu Hause aus. So können Sie in Ruhe Ihre Entscheidung treffen und verpassen keine Wahlbeteiligung.
Wichtige Informationen:
- Die Wahlbenachrichtigungen werden in den nächsten Tagen bis spätestens 02. Februar 2025 per Post bei Ihnen ankommen.
- Aufgrund der kurzfristigen Wahl werden die Stimmzettel voraussichtlich erst am 07. Februar 2025 in der Verwaltungsgemeinschaft Ebern eintreffen. Daher kann es bei dieser Wahl etwas länger dauern, bis Sie die Briefwahlunterlagen samt Stimmzettel erhalten. Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen ist aber grundsätzlich bereits jetzt schon möglich.
- Die Briefwahlunterlagen können bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern beantragt werden.
- Der Wahlbrief (roter Umschlag) muss bis spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern eingegangen sein
- Der Briefwahlbezirk „1011 Ebern, Briefwahl 1“ wurde bei der Bundestagswahl 2025 als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt. Dabei erhalten die Wählerinnen und Wähler Stimmzettel mit aufgedruckten Buchstaben. Das Wahlgeheimnis bleibt dabei selbstverständlich gewahrt. Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligt und wie sie gestimmt haben. Sie ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestagswahlen seit 1953 und allen Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt.
Betroffen sind alle Wählerinnen und Wähler, die grundsätzlich im Wählerverzeichnis des Wahlbezirks „1001 Ebern, Altstadt“ eingetragen sind und Briefwahl beantragen.
Nähere Informationen können Sie dem der Briefwahlunterlagen beigefügten Faltblatt „Bundestagswahl 2025: Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik“ entnehmen. Alternativ können Sie sich auch auf der Homepage der Bundeswahlleiterin entsprechend informieren:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/rws.html
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
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Briefwahlunterlagen online anfordernAm einfachsten beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen über den QR-Code, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Damit gelangen Sie direkt zum Antrag und können die Unterlagen schnell und unkompliziert anfordern.Sie können Ihre Briefwahlunterlagen ab dem 03.02.2025 auch einfach über unser Bürgerservice-Portal anfordern.
Klicken Sie auf den Link und beantragen Sie die Unterlagen schnell und unkompliziert.
Briefwahlunterlagen hier beantragen
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an Maximilian Schorn (09531 629-21 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen auch per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mit den folgenden Angaben beantragen:- Familienname, Vornamen- Geburtsdatum- vollständige Wohnanschrift- evtl. abweichende VersandanschriftEine telefonische Beantragung oder eine Beantragung per SMS sind unzulässig! - Abholung der Briefwahlunterlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern:
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich während den regulären Öffnungszeiten abholen. Dabei können Sie das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 möglich.Bitte beachten Sie bei der Abholung von Briefwahlunterlagen, dass für die Aushändigung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen an andere Personen als den Wahlberechtigten persönlich eine schriftliche Empfangsvollmacht, die der Wahlberechtige jedem Dritten erteilen kann, notwendig ist. Hierzu können Sie den entsprechenden Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden. Alternativ genügt hier eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung in allen behördlichen Angelegenheiten oder ein Betreuerausweis mit einem entsprechenden Aufgabenkreis.Um evtl. missbräuchlichen Umgang bei der Briefwahl zu verhindern, darf eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Entgegennahme der Briefwahlunterlagen vertreten.In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass Sie bei persönlicher Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen auch sofort an Ort und Stelle wählen können. Hierzu stehen entsprechende Wahlkabinen zur Verfügung. -
Schriftlich, mittels Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit BriefwahlunterlagenHierzu können Sie das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und rechtzeitig in den Briefkasten der Verwaltungsgemeinschaft Ebern einwerfen. Die Briefwahlunterlagen senden wir Ihnen anschließend mit der Post zu.
Bitte senden Sie die ausgefüllten Briefwahlunterlagen zeitnah zurück oder werfen diese direkt in den Briefkasten der Verwaltungsgemeinschaft Ebern bzw. an den Rathäusern in Rentweinsdorf oder Pfarrweisach ein, um eine rechtzeitige Teilnahme an der Wahl sicherzustellen.
Bei Fragen zur Bundestagswahl 2025 steht Ihnen das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern gerne zur Verfügung.
Maximilian Schorn | Lukas Pecht |
09531 629-21 | 09531 629-20 |
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Bekanntmachungen zur Bundestagswahl:
Stadt Ebern
Gemeinde Pfarrweisach
Markt Rentweinsdorf