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Breitbandförderung Markt Rentweinsdorf

 

Hinweis:
Das Breitbandportal des Landkreises Haßberge, auf welchem die Daten für die Ausschreibungsverfahren für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt wurden, ist leider nicht mehr verfügbar.
Die relevanten Daten für die einzelnen Vergabeverfahren wurden hier zur Übersicht neu eingepflegt.

Förderverfahren 01
(Ausbau durch Deutsche Telekom ist abgeschlossen, die Anschlüsse sind buchbar)
Betroffene Ortsteile: Rentweinsdorf, Treinfeld, Lind, Losbergsgereuth, Gräfenholz, Sendelbach, Salmsdorf

Förderverfahren 02
(Ausbau durch die Deutsche Telekom ist abgeschlossen, die Anschlüsse sind buchbar)
Betroffene Ortsteile: Ottneuses (FTTH – bis 100 MBit/s)

Förderverfahren 03
(Verfahren neu mit Markterkundung gestartet)
Betroffene Ortsteile: Hebendorf

 



Förderverfahren 03:

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - einstufig- (veröffentlicht am 28.02.2019)

Der Markt Rentweinsdorf gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert, bis Donnerstag den 02.05.2019, 11:00 Uhr (Posteingang Markt Rentweinsdorf) ein Angebot einzureichen.

Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:

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Ergebnis der Markterkundung vom 26.09.2018 – 30.10.2018 (veröffentlicht am 28.02.2019)


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„Neustart“
Allgemeine Markterkundung  3. Verfahren (veröffentlicht am 24.09.2018)   

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau  von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Rentweinsdorf gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten:  Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Der Markt Rentweinsdorf bittet daher, bis spätestens 30.10.2018  zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 31.07.2017)   

Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:


Seitenanfang

 

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Nach der ersten Markterkundung hat der Markt Rentweinsdorf keine Entscheidung für die Durchführung des Auswahlverfahrens herbeiführen können. Das Verfahren wurde daher gestoppt.

Ergebnis der Markterkundung

  • Ergebnis der Markterkundung V03

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Allgemeine Markterkundung 3.Verfahren  (veröffentlicht am 31.07.2017)   

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau  von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Rentweinsdorf gemäß Nr.  4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten:  Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Der Markt Rentweinsdorf bittet daher, bis spätestens 04.09.2017  zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 31.07.2017)   

Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:


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Förderverfahren 02:


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Förderverfahren 01:


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Straße der deutschen Sprache

Eine touristische Route entlang sprachgeschichtlich bedeutsamer Orte führt durch Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Nordbayern.

Mitteldeutschland ist das Herzstück des deutschen Sprachraums. In Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt finden Sie dicht aneinandergereiht Orte, deren Vergangenheit und Gegenwart bedeutsam für die deutsche Sprache sind. Hier steht die Wiege des Hochdeutschen: dank der Sächsischen Kanzleisprache und dank des Reformators Martin Luther. Hier wirkten große Schriftsteller. Hier finden heute Festspiele, Sprachtage und Wettbewerbe für die deutsche Sprache statt, wird in Theatern und Lesefesten die Sprache besonders gepflegt und erlebbar gemacht. Lassen Sie sich überraschen!


Im nördlichen Bayern steuern Ebern und Hofheim den Dichter, Orientalisten und Weltpoeten Friedrich Rückert zur Vielfalt bei. Er lebte ab 1809 mehrere Jahre mit seinen Eltern in Ebern und schrieb u.a. seine Amaryllis-Sonette "Fünf Märlein zum Einschläfern für mein Schwesterlein".


Reisen Sie auf der ersten Ferienstraße, die Sprachpflege und Fremdenverkehr miteinander verbindet. Es gibt viel zu entdecken, daher können wir eines versprechen: Sie werden nicht sprachlos sein!


Arbeitsgemeinschaft "Straße der deutschen Sprache"
Neue Fruchtbringende Gesellschaft e.V.
Schloßplatz 5
06366 Köthen

Nähere Informationen zur Straße der deutschen Sprache finden Sie hier >>>

Führungszeugnis

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Wie kann ich ein Führungszeugnis beantragen?

  • Persönlich im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
  • Direkt im Internet nur über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz www.fuehrungszeugnis.bund.de (mit dem neuen Personalausweis)

Wichtiger Hinweis zur Online-Beantragung von Führungszeugnissen!

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass eine Online-Beantragung von Führungszeugnissen ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich ist. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar. Anderslautende Internetadressen, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. Dort vermeintlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht.

Informationen zum neuen Führungszeugnis

Das Führungszeugnis erhält zur Verbesserung des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit ein neues Aussehen.

Alle Informationen zum neuen Führungszeugnis

Weiter Informationen zum Führungszeugniss und zum Europäisches Führungszeugnis

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html

Ziele der Erziehungs- und Bildungsarbeit

Die Ziele unserer Erziehungs- und Bildungsarbeit richten sich nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan. In einer sich immer rascher ändernden Gesellschaft ist es geboten, Vorkehrungen zu treffen, dass die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Tageseinrichtungen gesichert und weiterentwickelt wird. Dies ist das Ziel des Bildungs- und Erziehungsplans. Er knüpft an bekannte Zielvorgaben an, stellt Bekanntes in einen neuen Zusammenhang und eröffnet neue Aufgabenbereiche und Perspektiven. Er greift neue wissenschaftliche Erkenntnisse auf und berücksichtigt internationale Entwicklungen.

Auf diese Weise fasst er zusammen, was unter zeitgemäßer pädagogischer Arbeit zu verstehen ist, und bringt zum Ausdruck, was gute Tageseinrichtungen heute schon leisten.

Unser Bild vom Kind

Jedes Kind ist für uns einmalig. Wir nehmen die Kinder an, so wie sie sind.
Wir geben ihnen die Möglichkeit, mit unserer Unterstützung ihre Fähigkeiten ihrem Alter entsprechend zu entwickeln und zu erproben.
Wir möchten, dass sie sich wohl fühlen und bei uns Geborgenheit, Trost und Schutz finden.
Deshalb begleiten wir sie aufmerksam und achten auf ihre Bedürfnisse.
Eine ganzheitliche Förderung (Körper, Geist und Seele) ist uns hierbei äußerst wichtig.

Planung der Inhalte und Methoden

Bei allem, was sich im Kindergarten - geplant oder ungeplant - ereignet, ist „Leben“ der Hauptgesichtspunkt. Vom Leben und Erleben des Kindes her muss alles betrachtet und entschieden werden.
Der lebensbezogene Ansatz, nach dem wir in unserer Einrichtung arbeiten, geht davon aus, dass, wie es im Leben ist, für die Erziehung und Bildung im Kindergarten alle Dimensionen der Kinder eine gleich wichtige Rolle spielen: Das Wissen, das praktische Tun, die Einstellung und der Gefühlsbereich, alle haben sie ihre Bedeutung, und zwar im gleichen Maße.
Aus diesem Ansatz heraus entsteht unsere Arbeit in Form von Rahmenplänen, die uns aber auch gleichzeitig den Freiraum lässt, situativ und individuell auf die Gruppe und das einzelne Kind einzugehen.
Unter Berücksichtigung des jeweiligen Jahresthemas werden regelmäßig von uns Rahmenpläne erstellt.

Die Förderung folgender Bereiche ist uns sehr wichtig:

Förderung der Personalen Kompetenzen 

  • das "Ich" entdecken
  • Förderung des Selbstwertgefühls, des Selbstvertrauens
  • Individualität der Kinder annehmen und unterstützen
  • eigene Grenzen erfahren
  • Förderung der Willens- und Entscheidungsfähigkeit
  • Förderung der Motivationalen Kompetenzen, z.B. Förderung der Neugier und der individuellen Interessen,...
  • Förderung der Kognitiven Kompetenzen z.B. Förderung der differenzierten Wahrnehmung, der Denkfähigkeit, des Gedächtnisses, der Kreativität, der Problemlösefähigkeit...
  • Förderung der Physischen Kompetenzen B. Übernahme von Verantwortung für die Gesundheit, Förderung der Grob- und Feinmotorik,...

Förderung der Sozialen Kompetenzen

  • Wir möchten Kindern die Gelegenheit geben, Gemeinschaft zu erfahren und ein Vertrauensverhältnis zwischen Kindern und Erwachsenen zu entwickeln
  • Förderung der Kommunikationsfähigkeit
  • Förderung der Kooperationsfähigkeit und des Konfliktmanagements
  • Erziehung zur Kritikfähigkeit
  • Erziehung zum richtigen Umgang mit Umwelt und Natur

Förderung der Widerstandsfähigkeit

Die Kinder sollen stark gemacht werden um mit Belastungs- und Stresssituationen erfolgreich
umzugehen. Wir unterstützen sie, sich mit den eigenen Gefühlen auseinanderzusetzen.
Hinführung zu emotionaler Sicherheit als Grundlage für Eigenständigkeit, Erlebnisfähigkeit
und menschliche Entfaltung

Förderung der Lernmethodischen Kompetenz 

Die Kinder sollen lernen, wie man lernt.
Dies ist die Grundlage für das spätere schulische Lernen, sowie das lebenslange Lernen.

Förderung und Begleitung der Bewältigung von Übergängen  

Die Kinder sollen gestärkt werden, Übergänge selbstbestimmt und eigenaktiv zu bewältigen
z.B. Elternhaus - KiGa; KiGa - Schule

Beteiligung von Kindern:

Lernfeld für gelebte Demokratie

Interkulturelle Erziehung

Interkulturelle Erziehung ist eine wichtige Grundlage für das Zusammenleben und betrifft alle Menschen. 

Förderung von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen/ Entwicklungsrisiken 

Förderung von Kindern mit Hochbegabung

Kommt ein Kind in den Kindergarten, so wird es von Anfang an – auch mit Hilfe von Beobachtungsbögen – beobachtet.
Wird eine Entwicklungsverzögerung/Hochbegabung in einem oder in verschiedenen Bereichen vermutet, so werden die Eltern informiert und beraten.
Die Eltern entscheiden dann gemeinsam mit dem/der Erzieher(in) das weitere Vorgehen.
Hierbei wird oft auch eine Zusammenarbeit mit bestimmten Fachdiensten (Ergotherapeut, Logopäde, Facharzt, Schulen...) notwendig.
Diese Kooperation mit den Fachdiensten darf nur mit der Zustimmung der Eltern stattfinden!
Wünschenswert wäre dann eine gemeinsame (Eltern-Erzieher(in)-Fachdienste) besprochene
und einrichtungsübergreifende Fördermaßnahme für das Kind.

Themenbezogene Förderschwerpunkte  (siehe Rahmenplan)

  • Sprachliche Bildung und Förderung
  • Mathematische Bildung
  • Bewegungserziehung, Sport, Rhythmik
  • Ethnische und religiöse Erziehung
  • Gesundheitliche Bildung und Erziehung
  • Naturwissenschaftliche und technische Bildung
  • Medienbildung und -erziehung
  • Musikalische Bildung und Erziehung
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeit
  • Ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung und Erziehung
  • Umweltbildung und –erziehung
  • Feste und Feiern

Übergänge gestalten

Übergang Familie/Kinderkrippe
Da wir sehr viel Wert auf einen gelingenden Übergang von der Familie in die Kinderkrippe legen, ist uns eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern hier außerordentlich wichtig.
Diese beginnt mit einem Gespräch in dem gegenseitige Erwartungen abgeklärt und Informationen ausgetauscht werden.
Man bespricht miteinander, wie man die Eingewöhnungszeit möglichst sanft gestalten kann.
Es finden hierbei mehrere Schnuppertage mit und auch ohne Eltern (je nach Bedarf) statt.
 
Übergang Familie/Kindergarten
Vor dem ersten Kindergartentag können Sie gerne zusammen mit Ihrem Kind einen Kindergartentag miterleben.
Wir gestalten das Loslassen und Eingewöhnen sehr individuell, zeitlich flexibel sowie mit viel Geduld und Verständnis.
Ein vertrauensvolles Miteinander ist uns hierbei sehr wichtig.
 
Übergang Kindergarten/Schule
Ziel dieser Kooperation ist es, den Kindern den Übergang vom Kindergarten zur Schule zu erleichtern. Es werden jährlich Aktivitäten zwischen Vorschulkindern und Schulkindern geplant und in einem Kooperationskalender festgeschrieben.
 
Beispiel: Kooperationskalender
September
Erzieher(innen) besuchen den Anfangsgottesdienst und die
Einschulungsfeier Ihrer ehemaligen Kindergartenkinder
Oktober
-Kooperationsgespräch zwischen Erzieher(innen)  und Lehrer(innen).
-Erstellung des Kooperationskalenders.
-Besprechung von verschiedenen Aktivitäten
November
Hospitation der Erzieher(innen)  in den 1. Klassen
Dezember
-Die Schulkinder der 1. Klasse besuchen den Kindergarten (gemeinsames Basteln, Spielen usw.).
-Die Vorschulkinder besuchen die Weihnachtsaufführung der Schulkinder
Januar
Gemeinsame Sportstunde der Vorschulkinder und Schulkinder
Februar
-Die Vorschulkinder besichtigen das Schulgebäude
-Gemeinsamer Elternabend zur Schulreife in der Grundschule
März
Schulspiel und Schuleinschreibung.
Die Vorschulkinder spielen Unterricht. (eine Erzieher(in) ist als Vertrauensperson anwesend)
April/ Mai
Gemeinsamer Spaziergang Schule/ Kindergarten
Juni
Die Vorschulkinder erleben eine Schulstunde

 


Der Übergang des Kindes in die Grundschule – Die Kooperation von Eltern, Kinder-tageseinrichtung und Grundschule als Partner in gemeinsamer Verantwortung für das Kind

Aufgabe der Kindertageseinrichtung ist es, die Kinder langfristig und angemessen auf die Schule vorzubereiten. Diese Aufgabe beginnt am Tag der Aufnahme.

Für eine gelingende Schulvorbereitung und Übergangsbewältigung ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern, Kindertageseinrichtung und Grundschule erforderlich. Die Kooperation von Kindertageseinrichtung und Grundschule besteht zu einem wesentlichen Teil aus gegenseitigen Besuchen, bei denen Erzieherinnen, Lehrkräfte und Kinder miteinander in Kontakt kommen. Die Kindertageseinrichtung arbeitet insbesondere mit jener(n) Grundschule(n) zusammen, die sich in der näheren Umgebung befindet(n). Nicht auszuschließen ist, dass einzelne Kinder später in eine andere Schule kommen. Typische Besuchssituationen sind:

  • Lehrkräfte der Grundschule besuchen die Kindertageseinrichtung, um die Partnerinstitution Kindertageseinrichtung näher kennen zu lernen oder in Abstimmung mit der Kindertageseinrichtung den einzuschulenden Kindern Bildungsangebote zu machen oder einen Vorkurs durchzuführen. Die Lehrkräfte kommen hierbei zwangsläufig mit allen Kindern in der Einrichtung in Kontakt.

  • Die Kinder besuchen die Grundschule in Begleitung mit ihren Erzieherinnen. Alle Kinder sind daran beteiligt, wenn z.B. mit Schulklassen gemeinsame Projekte durchgeführt werden. Für Kinder, deren Einschulung ansteht, sind Schulbesuche wichtig, um den neuen Lebensraum Schule und die neuen Bezugspersonen frühzeitig kennen zu lernen. In Absprache mit der Schule besteht die Möglichkeit, dass Lehrkräfte speziell für diese Kinder in der Schule spielerisch gestaltete Unterrichtseinheiten anbieten oder einen Vorkurs durchführen oder Erzieherinnen die Kinder bei Aktionen im Rahmen der Schuleinschreibung begleiten (z.B. Einschreibungstag, Schnuppertag, Schul- bzw. Unterrichtsspiel).

  • Erzieherinnen besuchen die Grundschule, um die Partnerinstitution Grundschule näher kennen zu lernen bzw. am Schulunterricht zu hospitieren. Im Rahmen der Unterrichtshospitation können sie zugleich ihre „ehemaligen“ Kinder erleben und sehen, wie es ihnen in der Schule ergeht. Diese Eindrücke geben eine wichtige Rückmeldung an das pädagogische Personal.

Eine intensive Schulvorbereitung und damit Fachgespräche, in denen sich Kindertageseinrichtung und Grundschule über einzelne Kinder namentlich und vertieft austauschen, finden in der Regel erst im letzten Jahr vor der Einschulung statt. Zu dessen Beginn werden alle Eltern auf dem Einschulungselternabend und im Einzelgespräch um ihre Einwilligung ersucht, solche Fachgespräche bei Bedarf und in Absprache mit den Eltern führen zu dürfen. Bei Kindern, die an einem Vorkurs teilnehmen, erfolgt das Einwilligungsverfahren in der Regel bereits im Jahr davor. An einem „Vorkurs Deutsch lernen vor Schulbeginn“ nehmen jene Kinder mit und ohne Migrationshintergrund teil, die einer gezielten Begleitung und Unterstützung bei ihren sprachlichen Bildungs- und Entwicklungsprozessen bedürfen. Die Kursteilnahme verbessert Startchancen der Kinder in der Schule. Dem Vorkurs geht eine Erhebung des Sprachstandes des Kindes in der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahrs voraus. Er beträgt 240 Stunden, die Kindergarten und Grundschule je zur Hälfte erbringen. Der Kindergartenanteil beginnt in der zweiten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres mit 40 Stunden und setzt sich im letzten Jahr mit 80 Stunden fort. Die Schule erbringt im letzten Kindergartenjahr 120 Stunden Vorkurs. Im letzten Jahr beginnt zugleich die Begleitung des Kindes, aber auch der Eltern beim Übergang in die Schule.

 

Breitbandförderung Gemeinde Pfarrweisach

Hinweis:
Das Breitbandportal des Landkreises Haßberge, auf welchem die Daten für die Ausschreibungsverfahren für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt wurden, ist leider nicht mehr verfügbar.
Die relevanten Daten für die einzelnen Vergabeverfahren wurden hier zur Übersicht neu eingepflegt.

Hier geht es zu den einzelnen Verfahren der Gemeinde Pfarrweisach

Förderverfahren 01
(Ausbau durch die Deutsche Telekom ist abgeschlossen, die Anschlüsse sind buchbar!)
Betroffene Ortsteile: Dürrnhof, Lichtenstein, Kraisdorf, Lohr, Römmelsdorf, Junkersdorf a.d.W., Rabelsdorf

Förderverfahren 02
(Ausbau durch die Deutsche Telekom ist abgeschlossen, die Anschlüsse sind seit August 2018 buchbar!)
Betroffene Ortsteile: Herbelsdorf, Kraisdorf (teilw.), Pfarrweisach (teilw.), Junkersdorf (teilw.)



Förderverfahren 02:


Die Ausbauarbeiten durch die Deutsche Telekom wurden inzwischen abgeschlossen, die Anschlüsse können seit August 2018 gebucht werden.


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Förderverfahren 01:


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Aktuelles

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