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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Richtwerte für Grundstückspreise, Stand 01.01.2022, des Gutachterausschusses beim Landratsamt Haßberge.

Gemäß § 12 Abs. 2 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung-BayGaV) vom 05.04.2005 (GVBl S. 88) sind die Bodenrichtwerte nach ihrer Ermittlung einen Monat lang bei den Kommunen öffentlich auszulegen.

Ebern Pfarrweisach

Rentweinsdorf

 

Alle Bodenrichtwerte insbesondere für Flächen der Land- oder Forstwirtschaft bzw. Unland sind auf der Bodenrichtwertkartedes Geoportal Bayern www.bodenrichtwerte.bayern.de abrufbar.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, bei berechtigtem Interesse auch außerhalb des Auslegungszeitraumes von der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte der Landkreise Haßberge und Schweinfurt in Haßfurt Auskunft über die Richtwerte zu erhalten (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

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