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Stimmberechtigung 

Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war und in der Zwischenzeit das Stimmrecht nicht verloren hat. Eine erneute Benachrichtigung der Wahlberechtigten erfolgt nicht. Für die Stichwahl ist die Wahlbenachrichtigung von der Wahl am 8. März 2026 weiterhin gültig. Daraus kann das Wahllokal entnommen werden.

Briefwahl >> hier gelangen Sie zum Online-Antrag << 

Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Wahl am 8. März 2026 hatten Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen auch für eine Stichwahl zu beantragen.

Bitte beachten Sie daher Folgendes:

  • Sie haben bei der Beantragung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für die Wahl am 8. März 2026 angegeben, dass Sie für eine mögliche Stichwahl auch Briefwahlunterlagen möchten?

Alle Wählerinnen und Wähler, die für die Stichwahl auch Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten diese in den nächsten Tagen automatisch mit der Post. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter veranlassen.

  • Bei der Beantragung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für die Wahl am 8. März 2026 haben Sie nicht angegeben, dass Sie auch bei einer Stichwahl Briefwahlunterlagen haben möchten?

In diesem Fall hatten Sie in Ihren Briefwahlunterlagen ein Hinweisschreiben in dem wir Sie darüber informiert haben, dass Sie nur für die Wahl am 8. März 2026 einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt haben. Mit dem Antrag auf der Rückseite dieses Schreibens können Sie den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen.

Alternativ haben Sie folgende Möglichkeiten zur Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 22. März 2026:

  1. online, über unser Bürgerserviceportal >>hier<<
  2. durch persönliche Vorsprache im Wahlamt
  3. schriftlich, mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse
  • Sie sind sich nicht mehr sicher, ob Sie für eine Stichwahl auch Briefwahlunterlagen beantragt haben?

In diesem Fall können Sie über unser Bürgerserviceportal die Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 22. März 2026 beantragen. Nachdem Sie alle notwendigen Daten im Online-Antrag ausgefüllt und diesen abgesendet haben, erhalten Sie sofort eine Info darüber, ob Sie für die Stichwahl bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben. Sollte der Antrag noch nicht gestellt worden sein, wird dieser sofort an das Wahlamt weitergeleitet.

>> hier gelangen Sie zum Online-Antrag << 

  • Sie waren bei der Wahl am 8. März 2026 zum Wählen im Wahllokal und möchten bei der Stichwahl am 22. März 2026 Ihre Stimme mittels Briefwahl abgeben?

Für die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. online, über unser Bürgerserviceportal >>hier<<
  2. durch persönliche Vorsprache im Wahlamt
  3. schriftlich, mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse

Die Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 20. März 2026, 15:00 Uhr beantragt werden. Eine Beantragung über unser Bürgerserviceportal ist jedoch nur bis zum 17. März 2026, 17:00 Uhr möglich.

Ansprechpartner

Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Wahlamt
Rittergasse 3
96106 Ebern
 
Herr Schorn                           Herr Pecht
09531 629-21                         09531 629-20
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