Am 08. März 2026 finden in Bayern die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Neben der Wahl zur ersten Bürgermeisterin / zum ersten Bürgermeister sowie zur Landrätin / zum Landrat werden die Mandatsträger des Stadt- bzw. Gemeinderates sowie des Kreistages neu gewählt. Im Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern laufen die Vorbereitungen bereits.
Die Verwaltungsgemeinschaft Ebern benötigt rund 180 Wahlhelfer für insgesamt 9 Urnen- und 11 Briefwahllokale. Ebenfalls gesucht werden Reservepersonen, die auch relativ kurzfristig zu einer Mitarbeit im Wahllokal bereit sind.
Zusammensetzung der (Brief-)Wahlvorstände
Ein Wahlvorstand besteht jeweils aus einer Wahlvorsteherin / einem Wahlvorsteher, einer stellv. Wahlvorsteherin / einem stellv. Wahlvorsteher, einer Schriftführerin / einem Schriftführer sowie Beisitzerinnen und Beisitzer.
In den Urnenwahllokalen wird am Wahltag in zwei Schichten (vormittags/nachmittags) gearbeitet. Die Einsatzzeit wird im Benehmen mit der jeweiligen Wahlvorsteherin / dem jeweiligen Wahlvorsteher im Voraus festgelegt. Ab 18 Uhr erfolgt die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse durch den gesamten Wahlvorstand.
Die Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt.
Durch die Unterstützung als Wahlhelfer/in helfen Sie mit, die Demokratie in Bayern zu stärken. Zudem erhalten Sie einen wertvollen Einblick in den Wahlprozess.
Aufgaben im (Brief-)Wahllokal
Als Wahlhelfer/in in einem Urnenwahllokal haben Sie unter anderem folgende Aufgaben:
- Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl am Wahltag
- Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses
- Ausgabe der Stimmzettel
- Vermerk der Teilnahme an der Wahl im Wählerverzeichnis
- Freigabe der Wahlurne für das Einwerfen der Stimmzettel
- Ermittlung des Wahlergebnisses (ab 18:00 Uhr)
Als Wahlhelfer/in in einem Briefwahllokal haben Sie unter anderem folgende Aufgaben:
- Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Briefwahl
- Öffnen und prüfen der Wahlbriefe
- Öffnen und prüfen der Stimmzettelumschläge (ab 18:00 Uhr)
- Ermittlung des Wahlergebnisses (ab 18:00 Uhr)
Bei der Ermittlung der Ergebnisse der Stadtrats- bzw. Gemeinderatswahl und der Kreistagswahl wird ein EDV-System eingesetzt.
Sollte am 08. März 2026 kein/e Bürgermeisterkandidat/in bzw. Landratskandidat/in mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl statt, bei der die Wahlhelfer/innen erneut benötigt werden.
Voraussetzungen für Ihre Tätigkeit
Die einzige Voraussetzung für die Tätigkeit als Wahlhelfer ist, dass man selbst zur jeweiligen Wahl als Wähler zugelassen ist.
Um bei der Kommunalwahl wahlberechtigt zu sein, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Lebensjahr vollendet
- deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen
- Aufenthalt seit mindestens zwei Monaten mit Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis
Entschädigung
Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer/in erhalten Sie ein Erfrischungsgeld i.H. von 70,00 €. Zudem erhält jedes Wahllokal eine „Verpflegungspauschale“ i.H. von 100,00 € für die Verpflegung mit Speisen und Getränken.
Bei einer evtl. Stichwahl wird Ihr Wahlhelfereinsatz mit einem Betrag i.H. von 35,00 € vergütet. Auch bei einer Stichwahl erhält jedes Wahllokal eine „Verpflegungspauschale“ i.H. von 100,00 € für die Verpflegung mit Speisen und Getränken.
Vorbereitung auf die Tätigkeit im (Brief-)Wahllokal
Damit Sie für die Tätigkeit in den Wahllokalen gut vorbereitet sind, erhalten Sie entsprechende Schulungsunterlagen, die zur gegebenen Zeit digital abrufbar sind. Des Weiteren werden Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten Ihrer Wahlhelfertätigkeit in einer Präsenzschulung erläutert.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
>> hier << können Sie sich direkt über unser Bürgerserviceportal bei uns melden.
Alternativ können Sie uns auch eine kurze E-Mail mit Ihren persönlichen Angaben und Wunschfunktion an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden.
Das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern steht ihnen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner:
- Maximilian Schorn Tel. 09531 629-21
- Lukas Pecht Tel. 09531 629-20
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