Abschaffung Kinderreisepässe zum 01.01.2024

Das Einwohnermelde- und Passamt möchte darauf aufmerksam machen, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft wird. Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner nur noch einjährigen Gültigkeit und seiner teilweise fehlenden Anerkennung durch andere Länder in seiner Verwendbarkeit weiter abgenommen hat. Es wird angestrebt, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen, Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder zu beseitigen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter - weiterhin Reisepässe oder Personalausweise beantragen.

Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Aufgrund des immer wichtiger werdenden Schutzes der Identität der Bürger*innen der Europäischen Union sollen Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder den EU-weit geltenden Mindestsicherheitsstandards genügen. Dazu gehört die Ausstattung von Ausweisdokumenten mit einem Chip.

Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal werden vermieden.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines Personalausweises. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich.

Hinweis Gültigkeit der Dokumente bei Säuglingen und Kleinkindern:

Das Gesicht von Säuglingen und Kleinkindern verändert sich rasch, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem "neuen Aussehen“ gesprochen werden kann.

Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeits-datum ist dabei unerheblich.

 Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern kann somit eine Neuausstellung des Ausweisdokuments bereits nach zwei bis vier Jahren erforderlich werden.

Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss im Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes stets eindeutig durchführen kann.

Auch bei Erwachsenen ist immer ein aktuelles biometrisches Passbild bei der Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes vorzulegen.

Zur Beantragung von Ausweisdokumenten vereinbaren Sie bitte telefonisch (09531 629 58) oder Online über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Ebern einen Termin.

Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise zu erkundigen; die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen.

Antworten zu vielen weiteren Fragen zu Ausweisdokumenten finden Sie in der FAQ-Rubrik des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html

 

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