Die Verwaltungsgemeinschaft Ebern stellt zum 1. September 2025 eine/einen

Auszubildende/n (m/w/d) für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r - Fachrichtung Kommunalverwaltung (VFA-K) ein.

Einstellungsvoraussetzung ist mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss mit guten Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik, Wirtschaft und Recht und IT bzw. Textverarbeitung.

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Neben der praktischen Ausbildung bei der Verwaltungsgemeinschaft findet Unterricht bei der Bayerischen Verwaltungsschule und der Berufsschule in Schweinfurt bzw. Bamberg statt.

Ihre Bewerbung mit vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte bis spätestens 18. November 2024 in elektronischer Form in einer pdf-Datei an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

(Bitte als Betreff „Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r 2025“ angeben!)
oder in Papierform an: Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Personalverwaltung, Rittergasse 3, 96106 Ebern.

Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles bevorzugt.

Die Verwaltungsgemeinschaft Ebern fördert die Chancengleichheit und freut sich über Bewerbungen von Menschen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Behinderung, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Alter.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch an Herrn Hetzel (09531-62925) oder die Ausbildungsleitung, Herrn Suhl (09531-62944).

Bitte haben Sie Verständnis, dass eingehende Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt, sondern nach gegebener Zeit, den Datenschutzbestimmungen entsprechend, vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, die Bewerbungsunterlagen vorzugsweise elektronisch (in einer kompletten pdf-Datei) oder in Kopie einzureichen. Mit der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie uns die Zustimmung, dass wir diese einbehalten oder inhaltliche Kopien fertigen dürfen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die personenbezogenen Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen vernichtet.

Aktuelles

  • 1

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.