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Überhang von Ästen und Sträuchern auf öffentlichen Flächen

Bei Ortsbegehungen ist des Öfteren festzustellen, dass von privaten Grundstücken immer wieder Äste von Bäumen und Sträuchern auf öffentliche Verkehrsflächen bzw. in das Lichtraumprofil ragen.


Gerade durch die Niederschläge und das warme Klima der letzten Wochen ist dies in diesem Jahr wieder vermehrt der Fall.
Es kann dabei zu Verkehrssicherheitsproblemen kommen, wenn dadurch öffentlicher Verkehrsraum beeinträchtigt sind.
Der Lichtraum ist durch je eine Senkrechte von 1,25 m außerhalb des Fahrbahnrandes und eine Waagrechte 4,50 m über der Fahrbahn begrenzt. Über den Gehwegen ist mindestens eine lichte Höhe von 2,25 m freizuhalten.
Es werden alle Grundstückseigentümer gebeten, dahingehend ihre Eigentumsflächen zu überprüfen und ggf. derartige Mängel zu beseitigen.
Gem. Art. 29 Abs. 2 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes dürfen Anpflanzungen aller Art nicht angelegt werden, soweit sie in den Lichtraum der Straße hineinragen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können.
Bitte achten Sie daher auch bei der Neupflanzung von Hecken darauf, von vornherein genug Abstand zur öffentlichen Straße bzw. dem Gehweg zu halten.
Busunternehmen beschweren sich diesbezüglich ebenfalls des Öfteren bei der Gemeinde, dass ihre Spiegel bzw. ganze Seitenteile durch Überhängende Äste beschädigt werden.
Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie als Grundstückseigentümer bei solchen Beschädigungen privatrechtlich in Regress genommen werden könnten.

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