Die Verwaltungsgemeinschaft Ebern stellt zum 01. September 2026 eine/n

Auszubildende/n (m/w/d) für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Fachrichtung Kommunalverwaltung ein.


Einstellungsvoraussetzung ist mindestens ein qualifizierender Abschluss der Haupt- oder Mittelschule mit guten Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik, Wirtschaft und Recht und IT bzw. Textverarbeitung.

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Neben der praktischen Ausbildung bei der Verwaltungsgemeinschaft findet Unterricht bei der Bayerischen Verwaltungsschule und der Berufsschule in Schweinfurt bzw. Bamberg statt.


Ihre Bewerbung mit vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte bis spätestens 26. Oktober 2025 in elektronischer Form in einer pdf-Datei an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!   (Bitte unbedingt als Betreff „Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r 2026“ angeben!)
oder in Papierform an: Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Personalverwaltung, Rittergasse 3, 96106 Ebern.


Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles bevorzugt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch an den Geschäftsstellenleiter, Herrn Hetzel (09531-62925) oder den Ausbildungsleiter, Herrn Suhl (09531-62944).

Die Verwaltungsgemeinschaft Ebern fördert die Chancengleichheit und freut sich über Bewerbungen von Menschen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Behinderung, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Alter.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eingehende Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt, sondern nach gegebener Zeit, den Datenschutzbestimmungen entsprechend, vernichtet werden.
Wir bitten Sie daher, die Bewerbungsunterlagen vorzugsweise elektronisch (in einer kompletten pdf-Datei) oder in Kopie einzureichen.
Mit der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie uns die Zustimmung, dass wir diese einbehalten oder inhaltliche Kopien fertigen dürfen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die personenbezogenen Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen vernichtet.

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