isolierte Befreiung
Der „Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans“ ist in 3-facher Baumappenausführung (rot, gelb, grün) mit folgenden Unterlagen beim Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern einzureichen:
- Antragsformular
- Amtlicher Lageplan i. M. 1:1000 (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Vermessungsamt Schweinfurt oder beim Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern)
- Lageplan mit Einzeichnung des Vorhabens und Skizze (Ansichten, Grundriss, Schnitt, Geländedarstellung) mit Bemaßung
- Unterschiften auf den Plänen und Antragsformularen (Bauherr, benachbarte Grundstückseigentümer)
- Sonstige Angaben z. B. Material, Art und Farbe der Dacheindeckung
Ob eine entsprechende Befreiung erteilt werden kann, wird dann im Rahmen des Verfahrens geprüft. In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit des jeweiligen Bauvorhabens erforderlich sein.
Abstandsflächen (isolierte Abweichung)
Der „Antrag auf isolierte Abweichung von Vorschriften der Bayerischen Bauordnung“ ist in 3-facher Baumappenausführung (rot, gelb, grün) mit folgenden Unterlagen beim Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern einzureichen:
- Antragsformular
- Amtlicher Lageplan i. M. 1:1000 (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Vermessungsamt Schweinfurt oder beim Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern)
- Lageplan mit Einzeichnung des Vorhabens und Skizze (Ansichten, Grundriss, Schnitt, Geländedarstellung) mit Bemaßung
- Unterschiften auf den Plänen und Antragsformularen (Bauherr, benachbarte Grundstückseigentümer)
- Sonstige Angaben z. B. Material, Art und Farbe der Dacheindeckung
Das Abstandsflächenrecht (Art. 6 BayBO) wird durch die untere Bauaufsichtsbehörde (Tel.: 09521/27-263) geprüft.

Der Veranstaltungskalender der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
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