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Nach langem Ringen hat der Bundestag am 11.06.2021 das Lieferkettengesetz verabschiedet. Ein erster wichtiger Schritt in Richtung verbindlicher menschrechtlicher Sorgfaltspflichten für Unternehmen.

Gemeinsam mit 125 Organisationen, mehr als 30.000 Lieferkettenbriefen von Bürger*innen, und 222.222 Petitionsunterschriften hatten auch 74 Kommunen mit insgesamt rund 11,8 Millionen Einwohner*innen bundesweit mit der Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz“ für die Verabschiedung des Gesetzes sowie für Nachbesserungen im parlamentarischen Prozess gekämpft. So auch die Stadt Ebern, die zu den Erstunterzeichnern der Resolution zählte.
Ohne Zweifel stellt das Gesetz einen Paradigmenwechsel dar. Denn mit dem Gesetz erkennt die Bundesregierung ihre staatliche Schutzpflicht zum Schutz von Menschenrechten entlang globaler Lieferketten an und setzt endlich nicht mehr auf die Freiwilligkeit von Unternehmen. Damit ist das Gesetz eine Antwort auf die verheerenden Vorfälle, an denen deutsche Unternehmen in den letzten Jahren bei ihren Auslandsgeschäften direkt oder indirekt beteiligt waren. Insbesondere die starke behördliche Kontrolle und Durchsetzung sind zu begrüßen. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass NGOs und Gewerkschaften zukünftig leichter im Namen von Betroffenen klagen können.
„Doch mit der Verabschiedung ist nur der erste Schritt gemacht“, so Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg. „In zentralen Punkten ist das Gesetz auch aus kommunaler Perspektive ein Kompromiss. So sieht es zwar Auswirkungen auf die öffentliche Beschaffung vor, indem Unternehmen, gegen die aufgrund der Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten Bußgelder in bestimmter Höhe verhängt wurden, von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollen. Die hohen Schwellen bei den Bußgeldern, die zum Ausschluss führen sowie die Einschränkung des Anwendungsbereichs auf Unternehmen mit zunächst mehr als 3.000 und ab 2024 1.000 Mitarbeiter*innen verwässern die Regelung jedoch deutlich. So wird das Gesetz der Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber zur Einhaltung von Menschenrechten nicht gerecht.“
Daher müssen die Zeichnungskommunen der Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettegesetz“ auch in Zukunft vorangehen und die öffentliche Vergabe als Durchsetzungsinstrument für soziale Ziele nutzen und proaktiv Kriterien und Nachweise zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards einfordern.

Text: Helena Jansen

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