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Broschüren "Rund um die Gartengrenze" & "Artenschutz leicht gemacht"

Nicht immer läuft das nachbarschaftliche Miteinander so reibungslos und friedlich, wie wir uns das wünschen. Häufig kochen die Emotionen in nachbarschaftlichen Streitigkeiten schnell hoch. In einer solchen Situation ist es besonders wichtig, nicht nur die eigenen Rechte, sondern auch die des anderen zu kennen. Die Broschüre "Rund um die Gartengrenze" bietet daher eine Zusammenfassung der wichtigsten privatrechtlichen Regelungen im Nachbarrecht.

 

Egal ob im Garten des eigenen Hauses oder auf dem Balkon einer Mietwohnung. In der Broschüre "Artenschutz leicht gemacht" hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr für Sie schnell umsetzbare Maßnahmen sowie die wichtigsten baulichen Tipps anschaulich zusammengestellt.  Denn das Schöne ist, jeder kann hier etwas tun. Egal ob im Garten des eigenen Hauses oder auf dem Balkon einer Mietwohnung.


Die beiden Broschüren können Sie in digitaler Form (PDF) unter diesem Artikel herunterladen.

Zudem lassen sich die Broschüren auch online bestellen.

Schutz von Gebäuden durch Überflutung bei Starkregen

In Zukunft ist aufgrund des Klimawandels vermehrt mit Starkregen zu rechnen. Diese großen Regenmengen können aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht über die Ortskanalisation abgeführt werden. Somit fließen große Regenmengen an der Geländeoberfläche ab. Hierbei besteht die Gefahr der Überflutung von Gebäuden.

Grundsätzlich obliegt der Schutz vor Überflutung durch Oberflächenwasser dem Gebäudeeigentümer. Besteht die Gefahr des Wasserzutritts beispielsweise an Lichtschächten oder Kellertreppen, so müssen hier bauliche Vorsorgemaßnahmen getroffen werden (z.B. Schwellen). Zur unmittelbaren Gefahrenabwehr kann es sinnvoll sein, Sandsäcke für die neuralgischen Punkte des Hauses zu beschaffen. Wichtige Hinweise dazu gibt der „Leitfaden Starkregen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung“ (www.bbsr.bund.de).

Quelle: Leitfaden Starkregen (www.bbsr.bund.de)

Des Weiteren sollten in überflutungsgefährdeten Räumen keine Wertgegenstände vorhanden sein. Somit bleibt das Schadenspotential gering, sollte es dennoch zu Überflutungen kommen. Bereits überflutete Räume dürfen nicht betreten werden. Es besteht Lebensgefahr durch schnell ansteigendes Wasser oder durch Stromschlag!

Um Beachtung der Hinweise wird gebeten.

Aufgestellt:

Martin Lang, Dipl.-Ing. (FH)

Leiter der Bauverwaltung, Bautechnik

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