Fundsachen
Was sind Fundsachen?
Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhandengekommen sind.
Sie haben etwas verloren
Sie haben etwas gefunden
Es gibt folgende Möglichkeiten:
Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Fundbüro, Rittergasse 3, 96106 Ebern.
Aufbewahrungsfristen/Eigentumserwerb
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes. Ist der Eigentümer nicht bekannt oder macht er seine Rechte an der Fundsache nicht geltend, erwirbt der Finder Eigentum an der Sache (Zum Schutz personenbezogener Daten werden folgende Gegenstände nicht an den Finder herausgegeben: Amtliche, persönliche oder Inhaberdokumente, Schlüssel.
Mobiltelefone, Notebooks, Digitalkameras, USB-Sticks, externe Festplatten können nur dann herausgegeben werden, wenn personenbezogene Daten nicht wiederherstellbar gelöscht werden können. Die Kosten für die zertifizierte, nicht wiederherstellbare Datenlöschung übernimmt der Finder.
Finderlohn
Der vom Verlierer an den Finder zu entrichtende Finderlohn beträgt 5% des Schätzwertes bei einem Wert bis 500 Euro, darüber hinaus 3% vom Mehrwert.
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch