Ansprechpartner:
Alexander Herold-Suckert
Adresse:
Hauptverwaltung
Zimmer 2.12
E-Mail:
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Telefon:
09531/629-10
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Fundsachen

<<Aktuelle Fundsachen>>

Was sind Fundsachen?

Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhandengekommen sind.

Sie haben etwas verloren

  • In Ebern, Pfarrweisach oder Rentweinsdorf: Rufen Sie bitte an beim Fundbüro der Verwaltungsgemeinschaft Ebern an. (Tel. 09531/629-10).
  • Im Zug der „agilis Verkehrsgesellschaft“: Rufen Sie bitte das Infotelefon 08005892840 an.

Sie haben etwas gefunden

Es gibt folgende Möglichkeiten:

  1. Gegenstände die der Verlierer eventuell dringend benötigt (zum Beispiel Schlüssel) geben Sie am besten bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle ab. (Die Fundsachen werden dann von der Polizei unverzüglich zum Fundbüro gebracht.)
  2. Sie geben den Gegenstand beim Fundbüro ab oder senden ihn per Post an:

Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Fundbüro, Rittergasse 3, 96106 Ebern.

Aufbewahrungsfristen/Eigentumserwerb

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes. Ist der Eigentümer nicht bekannt oder macht er seine Rechte an der Fundsache nicht geltend, erwirbt der Finder Eigentum an der Sache (Zum Schutz personenbezogener Daten werden folgende Gegenstände nicht an den Finder herausgegeben: Amtliche, persönliche oder Inhaberdokumente, Schlüssel.

Mobiltelefone, Notebooks, Digitalkameras, USB-Sticks, externe Festplatten können nur dann herausgegeben werden, wenn personenbezogene Daten nicht wiederherstellbar gelöscht werden können. Die Kosten für die zertifizierte, nicht wiederherstellbare Datenlöschung übernimmt der Finder.

Finderlohn

Der vom Verlierer an den Finder zu entrichtende Finderlohn beträgt 5% des Schätzwertes bei einem Wert bis 500 Euro, darüber hinaus 3% vom Mehrwert.

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch

Aktuelles

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