Wie in vielen anderen Mittelzentren, führt auch in der Stadt Ebern der Strukturwandel im Einzelhandel zur Notwendigkeit einer aktiven und vorausschauenden Standortpolitik. Nur mit einer solchen Politik kann Ebern als Nahversorgungs- und Einzelhandelsstandort nachhaltig gesichert werden.
Die Stadt Ebern hat das Einzelhandelsentwicklungskonzept aus dem Jahr 2006 überarbeitet und fortgeschrieben. Der Stadtrat Ebern hat dieses in seiner Sitzung am 25.04.2018 als städtebauliches Entwicklungskonzept (informelle Planungsgrundlage) im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.