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In Zukunft ist aufgrund des Klimawandels vermehrt mit Starkregen zu rechnen. Diese großen Regenmengen können aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht über die Ortskanalisation abgeführt werden. Somit fließen große Regenmengen an der Geländeoberfläche ab. Hierbei besteht die Gefahr der Überflutung von Gebäuden.

Grundsätzlich obliegt der Schutz vor Überflutung durch Oberflächenwasser dem Gebäudeeigentümer. Besteht die Gefahr des Wasserzutritts beispielsweise an Lichtschächten oder Kellertreppen, so müssen hier bauliche Vorsorgemaßnahmen getroffen werden (z.B. Schwellen). Zur unmittelbaren Gefahrenabwehr kann es sinnvoll sein, Sandsäcke für die neuralgischen Punkte des Hauses zu beschaffen. Wichtige Hinweise dazu gibt der „Leitfaden Starkregen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung“ (www.bbsr.bund.de).

Quelle: Leitfaden Starkregen (www.bbsr.bund.de)

Des Weiteren sollten in überflutungsgefährdeten Räumen keine Wertgegenstände vorhanden sein. Somit bleibt das Schadenspotential gering, sollte es dennoch zu Überflutungen kommen. Bereits überflutete Räume dürfen nicht betreten werden. Es besteht Lebensgefahr durch schnell ansteigendes Wasser oder durch Stromschlag!

Um Beachtung der Hinweise wird gebeten.

Aufgestellt:

Martin Lang, Dipl.-Ing. (FH)

Leiter der Bauverwaltung, Bautechnik

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