Die Stadt Ebern sucht zum nächstmöglichen Termin einen

Platzwart für den Wohnmobilstellplatz (m/w/d)

für die Betreuung des Stellplatzes an den Wochenenden und als Urlaubsvertretung.

Ihr Aufgabenbereich:

  • Empfang und Einweisung der Gäste auf dem Platz (Auskunftserteilung)
  • Zuweisung von Stellplätzen
  • Abwicklung der Stellplatzgebühren, Führung und Abrechnung der Tageskasse
  • Absprache mit dem weiteren Platzwart
  • Urlaubsvertretung
  • Reinigung der Sanitäranlagen
  • Grünpflege im Bereich des Stellplatzes und weiteren Umfeld
    (Rasen mähen, Laub harken, Heckenschnitt, Baumpflege usw.)
  • weitere Arbeiten entsprechend Ihrer Qualifikation

 Ihre Voraussetzungen:

  • Sicheres, freundliches und hilfsbereites Auftreten
  • eigenverantwortliches Arbeiten
  • Teamfähigkeit
  • Flexibilität
  • Führerschein Klasse B ist von Vorteil

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 1,5 Stunden, wobei in den Sommermonaten (April bis September) mehr Stunden anfallen, in den Herbst- und Wintermonaten entsprechend weniger.

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend jeweils zu den am Platz angegebenen Anwesenheitszeiten des Platzwartes (aktuell Vormittag ab 9:00 Uhr, Nachmittag ab 16:00 Uhr).

Die Bereitschaft zur Leistung von Mehrstunden und dem Dienst an Wochenenden wird vorausgesetzt.

Das Entgelt sowie die sozialen Leistungen richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt in EG 2 TVöD.

Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet, mit der Option auf dauerhafte Übernahme.

Bewerbungen mit den üblichen Personalunterlagen senden Sie bitte mit dem Betreff „Stellenbewerbung Platzwart Wohnmobilstellplatz Ebern“ an die Personalabteilung der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, z.Hd. Herrn Suhl, Rittergasse 3, 96106 Ebern oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Bei Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an Herrn Suhl (Tel. 09531/62925).

Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Freiumschlag beigefügt wurde. Ist dies nicht der Fall, liegen Ihre Unterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens 6 Wochen zur Abholung bereit. Andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet.

Fahrtkosten und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet.

 

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