Aktuell läuft in den Ortsteilen von Rentweinsdorf eine Umfrage hinsichtlich der Einführung von Straßennamen.
Wir haben dazu an die Bevölkerung Umfragezettel verteilt und freuen uns auf rege Beteiligung.
Eine wichtige Frage kam in diesem Zusammenhang auf:
„Wohin schreibt man eigentlich den Ortsteil in der Adresse?“
Die Angabe eines Ortsteils ist postalisch nicht notwendig - aber freiwillig möglich. Eine korrekte Beispieladresse mit Angabe des Ortsteils sieht so aus
Max Mustermann
Sendelbach
Musterstraße 1
96184 Rentweinsdorf
(Quelle: Deutschen Post).
Weit verbreitet, aber nicht empfehlenswert ist es, den Ortsteil hinter den Ortsnamen zu schreiben. Schreiben Sie also bitte nicht: 96184 Rentweinsdorf - OT Sendelbach
Für die maschinelle Briefsortierung spielt der Ortsteil keine Rolle.
Die Sortieranlagen achten nur auf Postleitzahl und Ort.
Deshalb sollte der Ortsname nicht durch die Zusatzangabe eines Ortsteils "verfälscht" werden.
► In der Praxis kommen falsch adressierte Briefe übrigens trotzdem beim Empfänger an. Sie brauchen sich keine Sorgen machen, falls Sie versehentlich einen Brief abgeschickt haben, der die Ortsteilangabe an falscher Stelle hat.