Ab 01. Januar 2024 wird in folgenden Fließgewässern das Fischereirecht neu vergeben.
Laufende Nr. |
Bezeichnung |
Fl.Nr. |
Gemarkung |
Ungefähre Länge |
Durchschnittliche Breite |
Ungefähre Tiefe |
1 |
Preppach |
121, 133 |
Vorbach Unterpreppach |
1.700 m |
1,20 m |
0,60 m |
Fischwasserpachtverträge werden jeweils mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Das Gewässer kann entsprechend den Vorschriften des Fischereigesetzes als Fischwasser genutzt werden.
Interessierte Bewerber wollen ihr schriftliches Angebot bitte bis zum 30.11.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern im verschlossenen Umschlag mit der Bezeichnung der Fischpacht (aus der Tabelle) als Vermerk abgeben.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Mahr (Tel.: 09531/629-48, Zi.Nr. 1.06) in der Verwaltungsgemeinschaft Ebern gerne zur Verfügung.