ab 08.02.21 täglich von 8 bis 9 Uhr
Die vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege kostenfrei zur Verfügung gestellten Masken für pflegende Angehörige sind in der VG Ebern angekommen.
„Wir organisieren die Verteilung für die Mitgliedsgemeinden der VG Ebern durch das Schwimmbadpersonal im Foyer des Hallenbads in Ebern“, erklärt VG-Vorsitzender Bürgermeister Jürgen Hennemann. Im Hallenbad sind die Bedingungen zur Abholung und Übergabe der Masken gut geeignet. Es gäbe genügend Parkplätze und Platz, die Anfahrt sei einfach und das Hallenbad derzeit ohne Betrieb.
Ausgabezeiten sind ab 08.02.21 täglich von 8 bis 9 Uhr
Folgende Kriterien gelten für die Abgabe:
- Jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson
- Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung. Bitte bringen Sie dieses Schreiben mit. Der Name und Anschrift des Pflegebedürftigen und des Abholers werden erfasst!
- Pflegebedürftige Person muss Wohnsitz im Bereich der VG Ebern haben