Die Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ebern ist nur nach vorheriger Terminvergabe mit dem zuständigen Ansprechpartner für den Publikumsverkehr geöffnet.
Diese entnehmen Sie bitte den Telefonlisten, die jeweils im Mitteilungsblatt der VGem. Ebern abgedruckt sind oder hier auf der Homepage bei "Was erledige ich wo".
Die Bürgerinnen und Bürger werden dazu angehalten, jeweils zu prüfen, ob tatsächlich eine persönliche Vorsprache in der Verwaltung notwendig ist, oder ob Ihr Anliegen auch per Telefon oder per E-Mail wunschgemäß erledigt werden kann.
Durch die Terminvereinbarung stellt der Bürger darüber hinaus sicher, dass der zuständige Sachbearbeiter im Haus ist.
Die Bürger werden durch den jeweiligen Mitarbeiter am Eingang abgeholt. Sie klingeln oder rufen bitte Ihren Ansprechpartner per Handy an.
Die Eingangstüren bleiben weiter verschlossen.
Es besteht keine Maskenpflicht in den Gebäuden der Verwaltungsgemeinschaft, jedoch sind die Bürger zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen (Händedesinfektion, Abstand) angehalten.
Durch die Terminvergabe soll sichergestellt werden, die Personenanzahl im Ämtergebäude gering zu halten und die Mitarbeiter, sowie die Bürger bei einem erneuten Ausbruch zu schützen.